Deklaration
Die Herkunft muss NICHT angegeben sein, doch wenn sie angegeben ist, muss sie zwingend richtig sein. Für gezüchtetes Haar- und Federwild gelten etwas strengere Regeln. Werden in der Zucht Antibiotika oder Hormone verwendet, muss dies in der Karte angegeben sein, da die Nutzung dieser Ressourcen in der Schweiz verboten ist.


Das Fleisch von frei lebendem Wild wird nicht durch amtliche Tierärzte kontrolliert. Die Verantwortung für die Beurteilung liegt bei der Person, die das Tier erlegt. Sie muss den Gesundheitszustand sowohl vor als auch nach dem Schuss einschätzen und entscheiden, ob das Wildbret unbedenklich ist. Bei gezüchtetem oder importiertem Wild hingegen erfolgt eine Kontrolle durch den Grenztierarzt, bevor das Fleisch in den Handel gelangt. Eine besondere Ausnahme bilden Wildschweine und Bären, deren Fleisch aufgrund des Risikos von Trichinen zwingend einer zusätzlichen Untersuchung unterzogen wird.